Rechtsprechung
BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Geltendmachung von Schadensersatzansprüche wegen Verweigerung von Amtshilfe durch Gewerbe-und Aufsichtsbehörden - Anforderungen an die Verletzung einer Amtspflicht gegenüber einen Dritten - Zweck der Amtspficht
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
- BGH, 12.07.1974 - III ZR 13/72
Papierfundstellen
- MDR 1974, 566
- VersR 1974, 666
- DVBl 1974, 592
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.05.1973 - III ZR 47/71
Staatshaftung für Lehrer
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Die Pflicht der im Beamtenverhältnis zum Land stehenden Lehrer an höheren Schulen, die Schulgebäude schonend zu behandeln, ist - entschieden für Bayern - keine Amtspflicht, die den Lehrern gegenüber den Gemeinden obliegt, die Träger des Sachaufwands für die Schulen sind (BGHZ 60, 371).Andere Anspruchsgrundlagen sind nicht ersichtlich (vgl. BGHZ 60, 371, 376/7).
- BGH, 09.01.1958 - III ZR 95/56
Amtspflichten der Versicherungsämter
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Das ist die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die insbesondere in den folgenden Fällen entwickelt worden ist: Die kommunalen Versicherungsämter erfüllen beispielsweise bei der Beurkundung und Prüfung von Rentenanträgen aufgrund der Sozialversicherung keine Amtspflichten, die ihnen den Sozialversicherungsträgern gegenüber obliegen (BGHZ 26, 232). - BGH, 05.05.1958 - III ZR 125/57
Amtspflichten der Gemeinden (SHG)
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Die Gemeinden erfüllen bei Erledigung der Aufgaben zur Durchführung des Lastenausgleichsgesetzes keine Amtspflichten, die ihnen gegenüber der Bundesrepublik obliegen, die die Kosten des Lastenausgleichs trägt (BGHZ 27, 210). - BGH, 31.03.1960 - III ZR 43/59
Amtspflichten des Abgabelandes bei Umsiedlung
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Bei der Umsiedlung der Vertriebenen und Flüchtlinge in der Bundesrepublik, die der sachgerechten Verteilung der Flüchtlingslasten unter allen Ländern diente, oblagen trotzdem den Bediensteten des Abgabelandes keine Amtspflichten gegenüber dem Aufnahmeland (BGHZ 32, 145). - BGH, 07.12.1967 - III ZR 178/65
Zurückweisung einer Berufung in Sachen Unfallverhütungsvorschriften als Schutz …
Auszug aus BGH, 21.01.1974 - III ZR 13/72
Auch ist die Pflicht der technischen Beamten der Bundespost, die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu beachten, nicht eine Amtspflicht, die den Postbeamten gegenüber der Berufsgenossenschaft obliegt, um diese vor geldlichen Aufwendungen zu schützen (BGH Warn 1967 Nr. 280 = NJW 1968, 641).
- BGH, 12.12.1991 - III ZR 18/91
Drittbezogenheit von Amtspflichten des Bediensteten eines …
Im allgemeinen werden die unter den verschiedenen Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Pflichten jedoch lediglich solche sein, die eine ordentliche Verwaltung gewährleisten sollen; eine solche Körperschaft ist nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (Senatsurteil vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666).der Verpflichtung des Gewerbeaufsichtsamtes zur Leistung von Amtshilfe bei der Durchführung von Maßnahmen der Unfallverhütung im Verhältnis zur Berufsgenossenschaft (Senatsurteil vom 21. Januar 1974 a.a.O);.
- BGH, 21.06.2001 - III ZR 34/00
Drittbezogenheit der Amtspflicht bei amtsärztlicher Untersuchung
Eine solche Körperschaft ist - wie das Berufungsgericht ebenfalls im Ansatz richtig sieht - nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (Senatsurteile BGHZ 116, 312, 315 und vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666). - OLG Dresden, 11.07.2001 - 6 U 254/01
Amtspflicht; Leasingvertrag; Genehmigungspflicht; Selbstverwaltungsgarantie
Im allgemeinen werden die unter den verschiedenen Körperschaften des öffentlichen Rechts bestehenden Pflichten jedoch lediglich solche sein, die eine ordentliche Verwaltung gewährleisten sollen; eine solche Körperschaft ist nur dann Dritter, wenn der für die haftpflichtige Behörde tätig gewordene Beamte ihr bei Erledigung seiner Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (BGH, Urt. v. 21.01.1974, Az.: III ZR 13/72, MDR 1974, 566).Die Interessen der Beteiligten sind hier nicht gleichgerichtet (vgl. zur Gleichgerichtetheit der Interessen: BGH, BGHZ 32, 145; MDR 1974, 566; BGHZ 60, 371; BGH, Urteil v. 16.5.1983, Az.: III ZR 78/82, BGHZ 87, 253, 254 f.; BGH, Urteil v. 3.11.1958, Az.: III ZR 139/57, BGHZ 28, 297; BGH, Urteil v. 7.5.1956, Az.: III ZR 249/54, LM Nr. 2 § 839 (Fm) BGB).
- OLG Koblenz, 26.07.2018 - 1 U 344/18
Unterlagen verspätet überlassen: Vermessungsingenieur erhält keinen …
Voraussetzung dafür ist, dass der für die haftpflichtige Behörde tätige Beamte ihr gegenüber bei der Erledigung der Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (in Anknüpfung an BGH, Urteil vom 21.01.1974 - III ZR 13/72; Urteil vom 12.12.1991 - III ZR 18/91).*).Voraussetzung dafür ist, dass der für die haftpflichtige Behörde tätige Beamte ihr gegenüber bei der Erledigung der Dienstgeschäfte in einer Weise gegenübertritt, wie sie für das Verhältnis zwischen ihm und seinem Dienstherrn einerseits und dem Staatsbürger andererseits charakteristisch ist (vgl. BGH, Urteil vom 21.01.1974 - III ZR 13/72 - DVBl. 1974, 592 = VersR 1974, 666 f..; Urteil vom 12.12.1991 - III ZR 18/91 - BGHZ 116, 312 ff.; von Einem, Amtshaftungsansprüche zwischen Hoheitsträgern, BayVBl. 1994, 486 ff., 486).
- BGH, 06.11.1986 - III ZR 120/85
Drittbezogenheit der Amtspflichten der Bediensteten einer Besoldungsstelle
Daran fehlt es, wenn die Erledigung des Dienstgeschäfts, bei der die Amtspflichtverletzung erfolgt ist, der Erfüllung einer gemeinsamen Aufgabe des Dienstherrn des Beamten und der von der Pflichtverletzung betroffenen Körperschaft dient, sie also "gleichsinnig" zusammenwirken und nicht widerstreitende Interessen verfolgen (Senatsurteile BGHZ 26, 232, 234; 27, 210, 211; 32, 145, 146 f; 60, 371, 372 f; 87, 253, 254 f [BGH 16.05.1983 - III ZR 78/82]; vom 25. April 1960 - III ZR 65/57 - VersR 1960, 750, 751; vom 21. Januar 1974 - III ZR 13/72 - VersR 1974, 666; vom 26. Mai 1977 - III ZR 82/75 - VersR 1977, 765, 766). - BGH, 26.05.1977 - III ZR 82/75
Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruches wegen Amtspflichtverletzung - …
Dem Bediensteten einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft können, wie der erkennende Senat schon wiederholt ausgeführt hat (vgl. BGHZ 26, 232, 234; 32, 145, 146; 60, 371; DVBl 1974, 592), Amtspflichten im Sinne des § 839 BGB auch gegenüber einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts obliegen.